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FTZ, ZZF, BZT ?

Neue Zeichen, Neue Namen
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Die DFUE-Menschheit hat sich ja langsam daran gewoehnt hat, dass es das
FTZ-Zeichen schon lange nicht mehr gibt. Damals hatte mensch die Zentral-
stelle ZZF aus dem Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) herausgeloesst. 
Am 1.4.1991 hatte das Posthoernchen sein Leben ausgehaucht und musste dem 
Bundesadler auf dem ZZF-Zeichen weichen. Nachdem sich also voriges Jahr das 
Hoernchen gewandelt hat, wandelt sich jetzt der Name. 

Seit dem 10.3.1992 gilt: ZZF ist tot, es lebe BZT. Im Rahmen der Post-
reform hat sich naemlich der Name und die Struktur der ehemaligen
Zentralstelle fuer Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF) geaendert. In
Zukunft heisst es Bundesamt fuer Zulassungen in der Telekommunikation. 
Faktisch heisst dies, dass sich die Stelle von einer Mittelbehoerde in eine
Obere Bundesbehoerde wandelt und direkt dem Bundespostminister unterstellt
ist. Damit wird jetzt auch jeden offentsichtlich, was Insidern schon
laenger klar war: Die DBP war nicht 3, sondern in Wirklichkeit 4 geteilt
worden, denn diese Unterstellung ist nicht neu: Schon das ZZF war gemaess
Poststrukturgesetz seit dem 1.1.1990 ein eigenstaendiges Bundesamt unter
der Hoheit des BMPT. 

In ihrer Pressemitteilungen weisst das BMPT in Zusammenhang mit der
formalen Aenderung und den hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes darauf
hin, dass die Begriffe "FTZ-zugelassen" oder "postzugelassen" nun
endgueltig der Vergangenheit angehoeren sollte. Endgeraete sind im
Sinne der Arbeit des Bundesamtes entweder "zugelassen" oder nicht.

Die Struktur
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Durch die Deutsche Einheit hat mensch sich entschlossen zwei Referate
aus dem BZT auszulagern. Das Referat 15 befindet sich in Kolberg. 
Das Referat 15 ist in Halle angesiedelt. Das eigentlich BZT befindet
sich weiter in Saabruecken: BZT, Postfach 3050, 6600 Saarbruecken. 

Aufgeteilt sieht das Bundesamt so aus:

                        Direktor des BZT
    I--------------------------I-----------------------------I
Personalrat    I               I                         Referat 01
               I               I                Internationale Angelegenheiten,
Vertrauensmann der             I                Grundsatzangelegenheiten,
Schwerbehinderten              I                Oeffentlichkeitsarbeit
                               I
                I------------------------------I
           Abteilung 1                    Abteilung 2
     (Zulassungen in der TK)           (Zentralabteilung)
                I                              I
                I                              I
Referat 11------I----Referat 14                I------Referat 21
Telefondienst   I    Service,                  I      Informationstechnik,
Endgeraete(ana) I    EMV                       I      Software-Entwicklung fuer
                I                              I      Messplaetze
Referat 12------I----Referat 15                I
Endgeraete(dig) I    Funkeinrichtungen         I------Referat 22
                I                              I      Haushalt, Beschaffung, 
Referat 13------I----Referat 16                I      Controlling, Rechtsabt.
Funkein-             Endgeraete(ana),          I
richtungen           Personenzulassung         I------Referat 23
                                                      Organisation, Personal,
                                                      Liegenschaften, Hausver-
                                                      waltung.

Pruefungen im BZT
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Derzeit koennen im BZT in folgenden Bereichen Endgeraete geprueft und
zertifiziert werden: 

Fax     - Gruppe 2,3,4
Modem   - V.21bis, V.22bis, V.23, V.25bis, V.26bis, V.27ter, V.24/V.28
          V.29, V.32 (soll mensch jetzt ueber fehlende V.42 und V32bis 
          laestern ? :-) )
BTX     - Endeinrichtungen, Externe Rechner
TEMEX   - Fernwirkaussenstellen, Fernwirkleitstellen
Teletex - Teletex-Anlagen und -endeinrichtungen
EMV     - Elektromagnetische Vertraeglichkeit


Sonstiges ueber das BMPT & CoKG
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Im Bundesamt fuer Post und Telekommunikation ist Anfang des Jahres eine 
Akkreditierungsstelle eingerichtet worden. Hier wird unter Akkreditierung 
nicht das Realtimeadventure "Wie kriegen wir von der Messe AG Presseausweise" 
gemeint, sondern die "formale Anerkennung der Kompetenz von Prueflaboratorien 
und Zertifizierungsstellen". Dies ist die erste sichtbare Auswirkung der 
Vereinheitlichung der Anerkennung von Pruefungen von TK-Anlagen und End-
geraeten in anderen EG-Staaten gemaess EG-Direktiven 91/263/EWG (TK-End-
einrichtungen) und 89/336/EWG (Elektromagnetische Vertraeglichkeit). 
In Verbindung damit wird es wieder ein neues Zeichen geben (wir lieben sie 
ja): CE. Geraete mit diesen Zeichen arbeiten nach den Vorschriften der EG.

Informationen darueber beim BAPT, 
Sonderstelle Akkreditierung, Templestr. 2-4,Postfach 8001, 6500 Mainz 1

Fuer jene die rechtlinge Dinge bezuegl. Post interessiert. Im Letzten Jahr
sind mehrere neue Verordnungen herausgekommen:

Telekommunikationsverordnung (TKV), vom 24.6.1991
Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung (UDSV) vom 18.12.1991
Telekom-Datenschutzverordnung (TDSV) vom 24.6.1992

Diese sind sicher beim BMPT, 5200 Bonn 2, 0228/14-9921 anforderbar. Aber
mensch sollte sich nicht zuviel Hoffnung machen. Schon jetzt sind Faelle
bekannt, wo die Telekom z.B. die TDSV nach Belieben auslegt. Dazu aber
in der naechsten Ausgabe mehr.
                                                                Terra


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